Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Gruppenveranstaltungen und Outdoor-Events von Adrenalin Becker

1. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald die wesentlichen Tourdaten und der Preis vereinbart und durch schriftliche Buchungsbestätigung (E-Mail) bestätigt wurden. Mit Zugang der Bestätigung wird eine Anzahlung von 50 % fällig. Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung vollständig zu zahlen, sofern keine schriftliche Sondervereinbarung besteht.

2. Zahlung

Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Teilnahme auszuschließen. Bereits entstandene Kosten bleiben geschuldet.

3. Rücktritt durch den Kunden

Ein Rücktritt muss schriftlich (E-Mail ausreichend) erklärt werden. Es gelten folgende Stornopauschalen:

Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

4. Rücktritt / Absage durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen (z. B. höhere Gewalt, extreme Witterung, Sicherheitsrisiken, Erkrankung von Guides, behördliche Anordnungen, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl). In diesem Fall werden dem Kunden folgende Optionen angeboten:

Ein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Betrages besteht nur, wenn keine zumutbaren Ersatztermine angeboten werden können. Weitergehende Ansprüche (z. B. Schadensersatz, Reisekosten) sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters vorliegt.

5. Höhere Gewalt & Wetterbedingungen

Outdoor-Veranstaltungen sind naturbedingt wetterabhängig. Regen, Bewölkung oder nicht-ideale Bedingungen berechtigen nicht zur kostenfreien Stornierung. Bei Gefahrenlagen (z. B. Hochwasser, Gewitter, Sturm) entscheidet der Veranstalter über eine Absage oder Anpassung der Tour.

6. Teilnahmebedingungen

7. Gutscheine

8. Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, jedoch nicht für Schäden, die auf Eigenverschulden oder Nichtbefolgen von Anweisungen zurückzuführen sind. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.